Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher
1. Allgemeines
1.1 Diese Besucherbedingungen gelten für alle Besucher und jeden Besuch im Museum De Waag.
1.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle natürlichen und/oder juristischen Personen, die das Museum De Waag im Rahmen seiner Zielsetzung einsetzt.
1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
1.4 Die Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen und/oder Weisungen der Museumsmitarbeiter bezüglich dieser Bedingungen Folge zu leisten.
1.5. Hält der Besucher diese Bedingungen nicht ein oder befolgt er die Anweisungen der Museumsmitarbeiter nicht, kann ihm der Zutritt zum Museum verweigert werden, ohne dass das Museum zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet ist.
1.6 Verstößt der Besucher wiederholt gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Besucherbedingungen oder gegen die Anweisungen des Museumspersonals, kann ihm das Museum De Waag den Zutritt zum Museum De Waag für eine bestimmte Zeit verweigern.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Stichting Deventer Verhaal, handelnd im Namen von Museum De Waag, mit Sitz in der Keizerstraat 33, 7511 HD, in Deventer.
2.2 Gebäude des Museum De Waag: die der Öffentlichkeit zugänglichen Räume in und um die Gebäude des Museum De Waag.
2.3 Besucher: jede Person, die mit oder ohne gültige Eintrittskarte das Museum De Waag betritt.
2.4 Eintrittskarte: eine digitale oder gedruckte Eintrittskarte, die dem Besucher während der regulären Öffnungszeiten Zugang zu den Ausstellungsräumen des Museum De Waag gewährt.
2.5 Eintrittskarte: eine Eintrittskarte (auch in Kombination mit einer Ermäßigungskarte) oder ein vergleichbarer Nachweis (z.B. eine schriftliche Einladung, ein Gutschein, eine Jahreskarte), der den Zugang zu (einem) bestimmten Raum(en) im Museum De Waag ermöglicht.
3. Eintrittskarte/Einlassungsschein
3.1 Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte erklären Sie sich mit einer Reihe von wichtigen Bedingungen einverstanden. Diese Bedingungen gelten zu jeder Zeit und überall im Museum.
3.2 Eine im Voraus gekaufte Eintrittskarte wird allein durch den Ablauf des auf der Eintrittskarte angegebenen Datums ungültig.
3.3. Das Museum De Waag ist nicht verpflichtet, die Kosten für eine nicht genutzte Eintrittskarte zu erstatten.
3.4 Die folgenden Umstände führen niemals zu einer Verpflichtung zur Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes oder zu einer anderen Entschädigung des Besuchers:
a. Objekte aus der ständigen Sammlung des Museum De Waag sind nicht zu sehen oder Objekte oder Teile von Ausstellungen und Sammlungspräsentationen sind infolge von Umbaumaßnahmen nicht zu sehen;
b. die teilweise Schließung von Museum De Waag, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die teilweise Schließung aufgrund des Auf- oder Abbaus von Ausstellungen oder Anpassungen von Ausstellungen oder Einrichtungen infolge von Gesetzesänderungen
c. der Besucher der Meinung ist, dass die Texte auf der Website, in Broschüren oder anderen Kommunikationsmitteln nicht mit dem übereinstimmen, was tatsächlich gezeigt wird;
d. eine Anpassung der regulären Öffnungszeit im Zusammenhang mit Übungen im Rahmen der betrieblichen Gefahrenabwehr oder, im Falle einer (Korona-)Katastrophe, eine vom Museum De Waag für notwendig erachtete vollständige oder teilweise Evakuierung des Gebäudes des Museum De Waag;
e. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die von anderen Besuchern verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lärmbelästigung, unangemessenes Verhalten (einschließlich Belästigung), Diebstahl oder Nichteinhaltung allgemeiner oder für dieses Museum spezifischer Korona-Maßnahmen;
f. Schäden, die durch andere Besucher verursacht werden;
g. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch Wartungsarbeiten verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Renovierungsarbeiten oder die (Neu-)Einrichtung von Räumen;
h. Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch nicht ordnungsgemäß funktionierende Einrichtungen verursacht werden, unabhängig davon, ob diese auf allgemeine oder koronare Maßnahmen zurückzuführen sind, die für dieses Museum gelten;
i. Verweigerung des Zugangs zum Museum De Waag;
j. Verlust der Eintrittskarte/Eintrittskartek. Beschwerden über die (Anwendung von) Corona-Maßnahmen in und um das Museum.
3.5 Die Besucher erhalten 24 Stunden nach dem Einscannen ihrer Eintrittskarte über die beim Kauf der Eintrittskarte(n) verwendete E-Mail-Adresse eine einmalige Besucherumfrage.
4. Zugang
4.1. Besucher dürfen Handtaschen oder Koffer mitbringen, die kleiner als oder gleich A5 sind. Handtaschen und Koffer, die größer als A5 sind, müssen an der Garderobe abgegeben oder in ein Schließfach gestellt werden. Wenn die Schließfächer und die Garderobe voll sind, sind wir berechtigt, Ihren Mantel und/oder Ihre Tasche zurückzuweisen. Wenn Sie eine Tasche mit sich führen, die größer als A5 ist, und die Garderobe voll ist, können wir Ihnen den Zutritt zum Museum verweigern, auch wenn Sie eine gültige Eintrittskarte haben.
4.2. Das Museum De Waag hat das Recht, Ihre Handtasche zu kontrollieren, wenn Sie sie mit ins Museum nehmen wollen.
4.3. Das Museum De Waag möchte, dass sich jeder willkommen fühlt. Dennoch ist unser Gebäude nicht immer zugänglich für Menschen, die im Rollstuhl oder mit einem Rollator sitzen, Schwierigkeiten beim Gehen haben oder eine angepasste Toilette benötigen.
4.4. Das Museum sollte bekleidet und in Schuhen betreten werden, ist aber nicht mit Skateboards, Rollerblades, Inline-Skates, Rollschuhen oder anderen Schuhen oder Accessoires mit Rollen zugänglich.
4.5 Besucher dürfen keine (Haus-)Tiere in das Museum mitbringen, mit Ausnahme von registrierten Assistenzhunden.
4.6 Folgende Gegenstände dürfen nicht ins Museum mitgenommen werden
a. Gewehre, Feuer- und Schießwaffen sowie alle anderen Gegenstände, mit denen ein Projektil abgefeuert oder Verletzungen oder Sachschäden verursacht werden können oder die zu diesem Zweck verwendet werden könnten;
b. spitze und/oder scharfe Waffen und scharfe Gegenstände: Gegenstände mit Spitzen oder Schneidkanten, die Verletzungen oder Sachschäden verursachen können;
c. stumpfe Gegenstände, die Verletzungen verursachen können;
d. explosive und entzündliche Stoffe;
e. chemische und giftige Stoffe.
4.8 Dem Besucher kann der Zutritt jederzeit verweigert werden, wenn:
a. Die Mitwirkung bei der Zugangskontrolle von Besuchern und Gepäck versagt.
b. Der Besucher beabsichtigt, das Museum mit einem der unter 4.5, 4.6 oder 4.7 genannten Gegenstände oder Tiere zu betreten oder wird nach dem Eintritt mit einem der genannten Gegenstände oder Tiere angetroffen.
c. Der Besucher ist nicht identifizierbar und/oder sein Gesicht ist nicht sichtbar.
d. Der Besucher hat bei früheren Besuchen im Museum De Waag oder im Speelgoedmuseum Deventer oder in anderen Museen durch Verschulden, grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz ein Objekt beschädigt, oder wenn die Befürchtung einer Beschädigung durch den Besucher anderweitig begründet ist.
e. Der Besucher steht unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln oder ähnlichen Substanzen;
f. Der Besucher stört die Ordnung oder hat die Absicht, die Ordnung zu stören;
g. der Besucher trägt kein Schuhwerk oder keine Kleidung.
h. Der Besucher hält sich nicht an die besonderen Corona-Maßnahmen und Hygienerichtlinien, wie sie in diesen Besucherbedingungen oder den Anweisungen unseres Personals festgelegt sind.
5. Hausordnung
5.1 Jugendliche unter 14 Jahren dürfen das Museum nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten. Die erwachsene(n) Begleitperson(en) ist/sind für das Verhalten der Begleitpersonen verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
5.2 An allen Kassen in unserem Museum können Sie bar oder mit PIN bezahlen.
5.3 Sie können während Ihres Besuchs unseren Museumsshop nutzen. Dies unterliegt besonderen Richtlinien, die auf dem Protokoll "Sicheres und verantwortungsvolles Einkaufen" basieren. Sie sind verpflichtet, diese Maßnahmen zu befolgen. Unser Personal kann Sie zur Rechenschaft ziehen.
5.4 Im Museum De Waag sind selbst mitgebrachte (alkoholische) Getränke in den Ausstellungsräumen nicht erlaubt. Nur registrierte Assistenzhunde sind erlaubt.
5.5 Die Besucher des Museums dürfen ferner:
a. die ausgestellten Gegenstände nicht berühren, es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt;
b. andere Besucher nicht zu behindern, auch nicht durch längere Sichtbehinderung auf Ausstellungsgegenstände oder Lärmbelästigung
c. nicht zu rauchen;
d. im Museum keine Speisen und Getränke zu sich zu nehmen;
e. keine Foto-, Video- oder Filmaufnahmen mit Lampen, Blitzgeräten und/oder Stativen oder anderem Zubehör (einschließlich Selfie-Sticks) zu machen;
f. nicht zu zeichnen oder zu malen ohne vorherige Genehmigung durch die Information;
g. keine Waren zum Verkauf anzubieten oder Dritten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
5.6 Eltern, Aufsichtspersonen und Lehrer sind für das Verhalten der von ihnen mitgebrachten Kinder und/oder Gruppenmitglieder verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
5.7 Es werden kostenlose Audioführungen in Niederländisch, Englisch und Deutsch angeboten. Wir bieten auch Führungen an. Ohne vorherige Genehmigung des Museums ist es anderen Personen nicht gestattet, Führungen zu geben.
6. Fotografieren und Filmen im Museum
6.1 Das Museum De Waag ist kameraüberwacht.
6.2 Besucher dürfen ohne Lampen, Blitzgeräte, Stative und anderes Zubehör (einschließlich Selfie-Sticks) filmen und fotografieren.
6.3. Besuchern ist es nicht gestattet, andere Besucher - insbesondere Kinder - ohne deren Erlaubnis zu fotografieren oder zu filmen, sei es gezielt oder absichtlich als Hauptmotiv.
6.4 Fotografien, Video- und/oder Filmaufnahmen vom Gebäude und der Sammlung des Speelgoedmuseum Deventer dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
6.5 Wenn eine Person oder Einrichtung Fotos des Museums zu kommerziellen Zwecken verwenden möchte, kann eine schriftliche Genehmigung über communicatie@deventerverhaal.nl eingeholt werden. Für die Nutzung wird eine Gebühr erhoben.
6.6 Das Museum De Waag lässt regelmäßig Foto- und Filmaufnahmen im Gebäude anfertigen. Dieses Material kann zu Werbezwecken verwendet werden und in eigenen Ressourcen oder in Medienproduktionen erscheinen, die das Museum ermöglicht. Mit dem Aufenthalt im Museum De Waag erklärt sich der Besucher mit der Veröffentlichung dieses Materials einverstanden, auch wenn der Besucher auf diesem Material zu sehen ist. Wenn der Besucher mit der Veröffentlichung von Bildmaterial, auf dem er erkennbar ist, nicht einverstanden ist, kann dies über info@deventerverhaal.nl mitgeteilt werden. Das Museum De Waag wird sich dann bemühen, die Veröffentlichung des Materials zu verhindern bzw. dieses Material nicht erneut zu veröffentlichen.
7. Haftung
7.1 Der Aufenthalt im Museum De Waag erfolgt immer auf eigene Rechnung und Gefahr.
7.2 Der Besucher haftet während seines Aufenthaltes für alle Schäden, die er verursacht.
7.3 Das Museum De Waag haftet nur für Schäden, die der Besucher während seines Besuchs erleidet und die eine direkte Folge von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Museums De Waag sind. Der Anspruch ist in jedem Fall auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge begrenzt:
a. den Betrag, den der Versicherer des Museum De Waag dem Museum De Waag für diesen einzelnen Schadensfall gezahlt hat; oder
b. die Entschädigung, die ein Dritter an Museum De Waag für den betreffenden Schaden gezahlt hat.
7.4 Bei Schäden durch Tod oder Körperverletzung übersteigt die Gesamthaftung von Museum De Waag in keinem Fall die unter 7.3 beschriebene Entschädigungsregelung.
7.5 Die Haftung von Museum De Waag für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Lohn, entgangene Einsparungen usw., ist jederzeit ausgeschlossen.
7.8 Das Museum De Waag bietet eine unbewachte Garderobe an. Die Benutzung der Garderobe erfolgt auf eigene Gefahr. Das Museum De Waag haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Eigentum.
8. Höhere Gewalt
8.1. Höhere Gewalt ist für das Museum De Waag jeder vorhersehbare oder unvorhersehbare Umstand, der die Ausführung des Vertrages durch das Museum De Waag so beeinträchtigt, dass die Ausführung des Vertrages vorübergehend oder dauerhaft unmöglich oder erschwert wird, was bedeutet, dass der dadurch verursachte Mangel nicht dem Museum De Waag zuzuschreiben ist.
8.2. Unter solchen Umständen werden auch Umstände bei Personen und/oder Diensten und/oder Einrichtungen verstanden, die das Museum De Waag für die Ausführung des Besuchsvertrags in Anspruch nehmen will, sowie alles, was für die Vorgenannten als höhere Gewalt oder aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt, sowie zurechenbare Mängel der Vorgenannten.
8.3 Bei Notfällen (im Zusammenhang mit Corona) ist das Museum berechtigt:
a. die regulären Öffnungszeiten an eine vom Museum De Waag für notwendig erachtete vollständige oder teilweise Evakuierung des Gebäudes anzupassen;
b. die Türen zu schließen und dann die anwesenden Besucher einzeln nach draußen zu führen. Die Besucher können dann aufgefordert werden, bei der Taschenkontrolle mitzuwirken.
9. Fundsachen
9.1 Besucher sind verpflichtet, Fundsachen, die sie im Museum De Waag gefunden haben, bei einem Mitarbeiter abzugeben.
9.2 Das Museum De Waag kümmert sich um die gefundenen Gegenstände und übergibt sie, falls es sich um wertvolle Gegenstände handelt, der Polizei in Deventer.
9.3 Meldet sich der vermeintliche Eigentümer einer Fundsache, hat er die Wahl, die Sachen selbst abzuholen oder sie sich per Nachnahme zusenden zu lassen. In beiden Fällen muss der Eigentümer in der Lage sein, sich auszuweisen. Bei Zweifeln des Museums über den Status des angeblichen Eigentümers ist das Museum berechtigt, einen Eigentumsnachweis zu verlangen.
9.4 Das Museum De Waag behält sich das Recht vor, Fundstücke, die nach drei Monaten noch nicht abgeholt wurden, zu vernichten.
10. Reklamationsverfahren
10.1 Im Falle von Beschwerden (oder anderen Fragen) können die Besucher diese per E-Mail an info@deventerverhaal.nl mitteilen.
11. Sonstige Bedingungen und anwendbares Recht
11.1 Die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Bedingungen für Besucher berührt nicht die eventuelle Anwendbarkeit anderer Vertragsbedingungen und/oder Vorschriften von Museum De Waag, die von Zeit zu Zeit auf museumdewaag.nl veröffentlicht werden.
11.2. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Besucher und auf den Vertrag zwischen dem Besucher und dem Museum De Waag findet niederländisches Recht Anwendung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Besucher sind auf dieser Website veröffentlicht, www.museumdewaag.nl